Beton bleibt Beton, auch wenn er grün gestrichen wird.
Die EVP sagt Nein zu einer masslosen und grün verschleierten Verdichtung
Die neue Bau- und Zonenordnung 2016 wurde erst Ende 2018 in Kraft gesetzt. Sie hat einen sichtbaren Verdichtungsschub in Gang gesetzt. In der Bevölkerung macht sich darüber bereits ein erheblicher Unmut breit. Kürzlich haben 40% der Stimmberechtigten Nein gesagt zum Gestaltungsplan Thurgauerstrasse, obwohl dieser neue gemeinnützige Wohnungen versprach.
Bevor die BZO 2016 sich voll ausgewirkt hat, soll nun mit dem neuen Richtplan grossflächig über die BZO 2016 hinaus noch mehr verdichtet werden. Das bedeutet: Sehr viel mehr Beton, sehr viel weniger Grün!
Daran ändern auch die zahlreichen Änderungsanträge aus der Gemeinderatskommission nichts. Viele dieser Anträge sind begrüssenswert, und die EVP-Gemeinderatsmitglieder haben entsprechend abgestimmt. Allein, der EVP fehlt der Glaube an die Realisierbarkeit dieser wohlgemeinten Elemente. Und sie warnt vor möglichen schädlichen Nebenwirkungen. Ohne massive Eingriffe ins Privateigentum und ohne eine ebenso massive Reduktion der Kapazitäten für den motorisierten Privatverkehr lässt sich das grüne Idyll, von dem im Richtplan geträumt wird, nicht verwirklichen. Über die Mittel zum Zweck schweigt sich der Richtplan weitgehend aus. Die Konsequenz wird sein: Die Verdichtung kommt, das Grün bleibt auf der Strecke.
Die EVP sagt nein zu einem Plan, der nicht halten kann, was er verspricht. Ein solcher Plan stellt letztlich eine Täuschung der Bevölkerung dar.
Für die EVP ist der kommunale SLÖBA, wie er mehrheitlich beschlossen worden ist, ein Betonwolf im grünen Schafspelz. Die mit dem SLÖBA verbundene Zerstörung von Lebensqualität in Zürich wird mit einem grünen Farbanstrich bedeckt und mit grünen Luftschlössern verziert.
Stadtrat André Odermatt war prophetisch, als er vor gut 7 Jahren am 29. Januar 2014 im Gemeinderat zur SP-Motion für einen kommunalen Richtplan sagte:
«Aus politischer Sicht mag die geforderte Steuerung nachvollziehbar sein, jedoch ist das Instrument Richtplan hierfür nicht angemessen. Die planerischen Ziele lassen sich auf anderen Wegen erreichen. Die Entgegennahme als Postulat würde es ermöglichen, für gewisse Teilgebiete einen kommunalen Teilrichtplan festzulegen, der aber nie so präzis sein müsste wie der in der Motion geforderte Siedlungsrichtplan.»
Dem bleibt nichts beizufügen. Die EVP lehnt aus all diesen Gründen den kommunalen Siedlungsrichtplan ab.